Photovoltaik und Wärmepumpen: Vorteile für Eigentümer im Überblick
PartNET AG · 13.4.2026

Steigende Energiekosten, strengere Vorschriften und der Abschied vom Eigenmietwert: Wer seine Liegenschaft im Kanton Zürich energetisch modernisieren will, hat selten so gute Rahmenbedingungen gehabt wie heute. Photovoltaik und Wärmepumpe sind kein grünes Bekenntnis – sie sind eine Investition, die sich finanziell rechnet.
Photovoltaik: was eine Anlage kostet – und bringt
Eine typische 10-kWp-Anlage auf einem Einfamilienhaus kostet 2026 in der Schweiz CHF 25’000–30’000 brutto. Nach Abzug der Bundessubvention (Einmalvergütung EIV via Pronovo: rund CHF 360/kWp, also ca. CHF 3’600) und der steuerlichen Abzugsfähigkeit reduziert sich der Nettoaufwand auf CHF 12’000–18’000.
Eine 10-kWp-Anlage erzeugt jährlich rund 9’000–10’000 kWh. Beim aktuellen EKZ-Strompreis von ca. 27 Rp/kWh spart ein Haushalt mit 30 % Eigenverbrauch rund CHF 1’700 pro Jahr – bei 60 % Eigenverbrauch (mit Batterie oder Wärmepumpe) über CHF 2’100. Die Einspeisevergütung liegt aktuell bei 12–15 Rp/kWh, sinkt ab 2026 aber auf marktbasierte Preise mit einer Mindestvergütung von nur noch 6 Rp/kWh. Der Eigenverbrauch wird damit noch wichtiger.
Realistischer Amortisationszeitraum: 10–15 Jahre – bei optimiertem Eigenverbrauch auch kürzer.
Wichtig für den Kanton Zürich: Es gibt keine zusätzliche kantonale PV-Förderung – die EIV des Bundes ist das massgebliche Programm. Die Stadt Zürich (ewz) zahlt zusätzlich CHF 250/kWp für PV kombiniert mit Gründach.
Wärmepumpe: Heizungsersatz mit Förderung bis CHF 16’000
Im Kanton Zürich gilt seit 2022: Wer eine fossile Heizung ersetzt, muss in der Regel auf eine erneuerbare Alternative umsteigen. Über 98 % der Heizungsersetzungen sind heute bereits klimaneutral – meistens Luft-Wasser-Wärmepumpen oder Erdsonden.
Die kantonalen Förderbeiträge 2025:
| Typ | bis 15 kW | darüber | | --- | --- | --- | | Luft-Wasser-Wärmepumpe | CHF 2’900 | + CHF 160/kW | | Sole-Wasser (Erdsonde) | CHF 6’800 | + CHF 420/kW | | Fernwärme-Anschluss | CHF 5’200 | + CHF 100/kW |
In der Stadt Zürich kommen kommunale Beiträge hinzu – bis zu CHF 8’000 + CHF 120/kW für Luft-Wasser-Wärmepumpen. Achtung: Der Förderantrag muss vor Baubeginn eingereicht werden.
Typische Installationskosten: CHF 30’000–50’000 für eine Luft-Wasser-WP, CHF 45’000–70’000 für eine Erdsonde (inkl. Bohrung). Nach Förderung und Steuerabzug: netto CHF 20’000–45’000.
Gegenüber einer Ölheizung spart eine Wärmepumpe jährlich CHF 1’000–2’000 an Betriebskosten – dazu kommen CHF 636–795 CO₂-Abgabe, die bei Ölheizungen fällig wird und mit einer Wärmepumpe komplett entfällt.
Die Kombination: PV + Wärmepumpe rechnet sich doppelt
Der eigentliche Hebel entsteht, wenn beide Systeme zusammenwirken. Die Wärmepumpe verbraucht den selbst produzierten Solarstrom – statt ihn für 6–15 Rp/kWh ins Netz einzuspeisen, wird er intern für Wärme genutzt, die sonst 27 Rp/kWh kosten würde. Der Eigenverbrauch steigt auf 60–90 %, die Gesamtwirtschaftlichkeit verbessert sich deutlich.
Beispielrechnung EFH, Kanton Zürich:
| Position | Betrag | | --- | --- | | PV 10 kWp + Luft-Wasser-WP (brutto) | CHF 65’000–80’000 | | Bundessubvention PV (EIV) | – CHF 3’600 | | Kantonsförderung WP | – CHF 2’900–6’800 | | Steuerabzug (geschätzt 20 %) | – CHF 10’000–15’000 | | Nettoinvestition | CHF 40’000–55’000 | | Jährliche Einsparungen (Strom + Heizung) | CHF 2’500–4’000 | | Amortisation | 10–15 Jahre |
Wüest Partner dokumentiert für solche Kombinationslösungen eine Wertsteigerung von 4–6 % des Liegenschaftswerts – bei einem EFH im Wert von CHF 1,2 Mio. entspricht das einem Mehrwert von rund CHF 55’000–72’000.
Grünhypothek: günstigere Finanzierung für energieeffiziente Liegenschaften
Mehrere Schweizer Banken belohnen energetische Sanierungen mit Zinsnachlässen auf die Hypothek:
Wer mindestens GEAK C oder eine Minergie-Zertifizierung vorweist, erhält bei der ZKB bis zu 0,80 % Zinsreduktion (Umweltdarlehen, max. CHF 250’000). UBS bietet 0,40 % Reduktion bei GEAK A/B plus CHF 500 Öko-Bonus. Raiffeisen gewährt Öko-Vergünstigungen je nach Regionalbank. Seit Januar 2024 sind alle SwissBanking-Mitglieder verpflichtet, Hypothekarkunden auf die Energieeffizienz ihrer Liegenschaft hinzuweisen – das Thema kommt also spätestens bei der nächsten Hypothekenerneuerung auf den Tisch.
Warum jetzt handeln – und nicht warten
Steuerabzüge laufen ab. Die Abschaffung des Eigenmietwerts (Volksabstimmung September 2025, Inkrafttreten ca. 2028) beseitigt auf Bundesebene den Unterhaltsabzug für selbst bewohntes Eigentum. Wer energetische Sanierungen bis 2027 abschliesst, sichert sich noch den vollen Abzug – bei einem Investitionsvolumen von CHF 75’000 entspricht das einem Steuervorteil von CHF 10’000–21’000.
Fördergelder sinken. Der Kanton Zürich hat die WP-Förderung für kleine Systeme 2025 bereits um 36–38 % gekürzt. Einzelne Programme sind ausgelaufen. Für 2026+ sind keine Erhöhungen geplant.
Vorschriften werden strenger. Die MuKEn 2025 – im August 2025 von 23 Kantonen verabschiedet – schreibt schweizweit erneuerbare Heizungen und PV-Pflicht für neue und sanierte Bauten vor. Im Kanton Zürich läuft zudem eine parlamentarische Initiative für eine Solarpflicht auf allen geeigneten Dächern ab 300 m².
Wer heute investiert, entscheidet selbst – mit maximaler Förderung, vollem Steuerabzug und bester Installateurbuchbarkeit. Wer wartet, riskiert regulatorischen Druck, weniger Subventionen und einen vollgepackten Sanierungsmarkt im Boom-Jahr 2027.
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