Immobilien und Steuern in der Schweiz: Was Eigentümer wissen müssen

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Immobilien und Steuern in der Schweiz: Was Eigentümer wissen müssen

PartNET AG · 13.12.2025 · aktualisiert 25.6.2026

Titelbild zum Artikel «Immobilien und Steuern in der Schweiz: Was Eigentümer wissen müssen»

Der Besitz einer Immobilie bringt nicht nur Sicherheit – sondern auch steuerliche Verpflichtungen. Wer vorausschauend plant, kann Jahr für Jahr sparen. In diesem Artikel zeigen wir kompakt, welche Steuern Sie als Eigentümer beachten sollten – mit Fokus auf Zürich und Tipps zur Optimierung.

  • Einkommenssteuer auf Mieterträge / Eigenmietwert

  • Wer vermietet, versteuert die Mieteinnahmen

  • Wer selbst darin wohnt, versteuert den sogenannten Eigenmietwert (in Zürich ca. 70 % des Marktwerts)

  • Abziehbar sind Hypothekarzinsen und werterhaltender Unterhalt

  • Vermögenssteuer

  • Immobilien zählen zum steuerbaren Vermögen

  • In Zürich zahlen Einzelpersonen z. B. ab 80’000 CHF rund 2’000 CHF pro 1 Mio. Vermögen

  • Unterhaltsabzüge

  • Wahl zwischen Pauschale (Zürich: 20 %) oder effektiven Kosten

  • Werterhaltend (abzugsfähig) vs. wertvermehrend (nur bei Verkauf relevant)

  • Grundstückgewinnsteuer (beim Verkauf)

  • In Zürich: Progressiver Tarif – 10 % bis max. 40 % auf den Gewinn

  • +50 % Zuschlag bei Verkauf innerhalb von < 1 Jahr

  • +25 % Zuschlag bei Haltedauer < 2 Jahren

  • Ab 5 Jahren: Steuerermässigung – beginnend mit 5 %, danach +3 % pro Jahr

  • Maximaler Rabatt: –50 % ab 20 Jahren Besitzdauer

  • Gewinne unter CHF 5’000 bleiben steuerfrei

✔ Keine Liegenschaftssteuer

✔ Hoher Eigenmietwert (ca. 70 %)

✔ Fester Unterhaltspauschalabzug von 20 %

✔ Besondere Steuererleichterungen für langjährige Eigentümer

✔ Abzugsfähig: auch Rückbaukosten & ökologische Massnahmen

Beispiel: Ein Ehepaar mit einem Haus (CHF 1 Mio.) und Hypothek von 800’000 CHF zahlt je nach Finanzierungsstand jährlich über 4’000 CHF Unterschied an Einkommenssteuer.

  • ✎ Renovationen bündeln: Effektiv hohe Unterhaltskosten gezielt in einem Jahr absetzen ✎ Hypothek clever einsetzen: Abzüge bleiben nur bei Schulden bestehen (indirekte Amortisation prüfen) ✎ Verkauf bewusst timen: Bei Verkauf innerhalb von 1 Jahr erhöht sich die Steuer um +50 %, bei unter 2 Jahren um +25 %. Ab dem 5. Jahr sinkt die Steuer dank Besitzdauer-Rabatt – beginnend mit 5 %, danach +3 % pro Jahr, bis maximal –50 % ab 20 Jahren. ✎ Belege aufbewahren: Besonders bei wertvermehrenden Investitionen ✎ Zukünftige Reform beachten: Abschaffung des Eigenmietwerts ab 2028 geplant

Die Besteuerung variiert teils stark. So gibt es z. B. in Genf nach 25 Jahren keine Grundstückgewinnsteuer mehr – in Basel-Stadt aber weiterhin ca. 30 %. Auch Unterhaltsabzüge, Eigenmietwertansätze oder Liegenschaftssteuer unterscheiden sich. 👉 Siehe Folgeartikel: „Steuern & Immobilien: Was sich kantonal unterscheidet“

Die Immobilienberatung ist für Private, Firmen & Investoren oder Familien nicht mehr weg zu denken, um Fehler stets zu meiden.

Wir, als die PartNET AG, unterstützen Sie in jedem Zyklus Ihrer Immobilie.

Ein Berater weiss ganz genau, was sich derzeit auf dem Immobilienmarkt tut, was realistisch ist und was nicht. Mit unserem Wissen sind wir in der Lage, Verkäufer und den Käufer zusammen zu bringen – das spart Zeit und Geld.

Sie stehen vor dem Kauf einer neuen Liegenschaft und wollen den Objektzustand wissen? Möchten Sie die Sicherstellung, dass Ihre Liegenschaft richtig verwaltet und gut gepflegt bleibt?

Sie ziehen doch in Erwägung eine Liegenschaft ab zu treten bzw. zu verkaufen?

Wir erstellen für Sie eine Analyse aller Aspekte und führen Sie von der IST- in die SOLL Situation.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme und Ihrem Erstgespräch mit uns.

Immobilien und Steuern: Wie sich die Kantone in der Schweiz unterscheiden

In der Schweiz gibt es nicht die eine Immobiliensteuer – sondern 26 kantonale Systeme. Je nach Standort unterscheiden sich* Vermögenssteuern, Eigenmietwert, Gewinnsteuer und weitere Abgaben erheblich. Wer kaufen, verkaufen oder vererben will, sollte diese Unterschiede kennen.

  • Vermögenssteuer: – In Genf zahlen Eigentümer mit 10 Mio. CHF bis zu 0,94 % pro Jahr, in Schwyz nur rund 0,19 % – Auch Zürich ( 0,56 % ) und Zug ( 0,21 % ) liegen deutlich auseinander
  • Grundstückgewinnsteuer: – Zürich: 10–40 %, mit bis zu 50 % Rabatt ab 20 Jahren – Genf: Start bei 50 %, erst nach 25 Jahren auf 2 % gesenkt – Schwyz: 8–30 %, mit Erleichterungen ab 6 Jahren Haltedauer
  • Eigenmietwert: – In allen Kantonen steuerpflichtig, aber unterschiedlich hoch – Zürich: eher konservativ angesetzt (~70 %) – Genf oder Bern: höher geschätzt, besonders bei Zweitwohnungen

Zürich vs. Zug ✔ Keine Liegenschaftssteuer in beiden Kantonen ✔ Vermögenssteuer in Zug deutlich tiefer ✔ Grundstückgewinnsteuer: In Zürich progressiv, in Zug nach Rendite-Modell ✔ Keine Handänderungssteuer Fazit: Steuerlast in Zug spürbar tiefer – aber höhere Immobilienpreise

Genf vs. Schwyz ✔ Genf erhebt Liegenschafts- & hohe Gewinnsteuer ✔ Schwyz verzichtet auf fast alle Sonderabgaben ✔ Erbschaft: In Schwyz steuerfrei, in Genf teils massiv besteuert Fazit: Schwyz ist steuerlich attraktiv – Genf eher belastend

  • Käufer: Kaufnebenkosten (z. B. Handänderungssteuer) variieren stark

  • Erben: In vielen Kantonen zahlen entfernte Verwandte hohe Steuern – nicht in Schwyz

  • Investoren: Nettorendite hängt auch von Standortsteuerbelastung ab

Ein und dieselbe Immobilie kann – je nach Standort – ganz unterschiedlich besteuert werden. Für Käufer, Erbende und Anleger lohnt es sich, Steuersätze, Preise und Mietniveau gemeinsam zu betrachten.

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Beim Verkauf einer Liegenschaft sind auch steuerliche Fragen zu klären. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite zur Grundstückgewinnsteuer.

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